@Peter: Es hält auch niemanden davon ab, ein Werk ohne Erlaubnis trotzdem irgendwo zu posten. Oft genug sehe ich Werke, bei denen die Original-Signatur ignoriert oder sogar dreist ausradiert wurde und statt dessen ein Stempel/Wasserzeichen des Re-Posters aufgedrückt wurde. Sowas wird dann munter in allen möglichen Gruppen geteilt und weiterverbreitet (übrigens auch von anderen Künstlern, selbst erlebt), und wenn man die Leute drauf anspricht, bekommt man meistens Reaktionen von "hab dich nicht so" bis hin zum astreinen Shitstorm.
Der Copyright-Vermerk hilft nur den Leuten, die auch wirklich daran interessiert sind, die Quelle zu finden. Von daher sollten alle KünstlerInnen ihre Werke von Anfang an entsprechend mit Infos versehen und zusätzlich die IPTC-Daten entsprechend ausfüllen. Und hier liegt der der Hund begraben, @achecht, @toonsup:
Bei den Werken in den Galerien fehlen sämtliche digitalen Meta-Daten! EXIF und IPTC mit sämtlichen Urheber-, Quellen-, Kontakt- und Nutzungsinformationen werden beim Upload gelöscht. Das geht natürlich nicht! Da müsst ihr dringend nachbessern, dass diese Daten erhalten bleiben.
Leider hilft so ein Copyright- Vermerk nichts, wenn eine AI aus dem herrlichen Fundus hier mal eben 'neue' Cartoons generiert und dann damit Geld gemacht wird. Aber das gilt ja inzwischen für jedes Werk, daß irgendwo ins Web gestellt wird ...
Darf ich ergänzen? "toonsUp hat keine Rechte daran" - doch: ihr gebt beim Hochladen toonsUp das Nutzungsrecht, das Bild hier auf der Plattform zu zeigen. Ggf. weitere Nutzungsrechte in den AGB. Der Copyright-Vermerk auf den Bildern möchte verhindern, dass Bilder ohne Nachfrage und ohne Quellenangabe beliebig verwendet werden, weil man das von Bildern "aus dem Internet" ja so glauben könnte.
Bei toonsUp kennzeichnet der Vermerk die Quelle (woher stammt das Bild?) und den tatsächlichen Urheber; toonsUp hat keine Rechte daran (siehe dazu unsere AGB ).
Die IHK (Industrie- und Handelskammer) schreibt zum Copyrighhtvermerk:
Wird der Urheber an üblicher Stelle und in üblicher Form bezeichnet (zum Beispiel bei Büchern auf der Titelseite oder dem Buchrücken), so besteht eine gesetzliche Vermutung für das Bestehen seiner Urheberschaft. Man spricht hier vom Urheberrechtsvermerk.
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Hannes |
Der Copyright-Vermerk hilft nur den Leuten, die auch wirklich daran interessiert sind, die Quelle zu finden. Von daher sollten alle KünstlerInnen ihre Werke von Anfang an entsprechend mit Infos versehen und zusätzlich die IPTC-Daten entsprechend ausfüllen. Und hier liegt der der Hund begraben, @achecht, @toonsup:
Bei den Werken in den Galerien fehlen sämtliche digitalen Meta-Daten! EXIF und IPTC mit sämtlichen Urheber-, Quellen-, Kontakt- und Nutzungsinformationen werden beim Upload gelöscht. Das geht natürlich nicht!
Da müsst ihr dringend nachbessern, dass diese Daten erhalten bleiben.
peter_schaaff |
achecht (ICOM e.V., Moderation, Team, Technik) |
Der Copyright-Vermerk auf den Bildern möchte verhindern, dass Bilder ohne Nachfrage und ohne Quellenangabe beliebig verwendet werden, weil man das von Bildern "aus dem Internet" ja so glauben könnte.
vorstand (ICOM e.V., ICOM Vorstand, Moderation) |
Die IHK (Industrie- und Handelskammer) schreibt zum Copyrighhtvermerk:
Welche Bedeutung hat der Copyrightvermerk ©?
Damit der Schöpfer eines Werkes urheberrechtlichen Schutz genießt, ist keine weitere Kennzeichnung erforderlich. Denn durch den Schöpfungsakt eines Werkes entsteht der gesetzliche Urheberrechtsschutz.
Wird der Urheber an üblicher Stelle und in üblicher Form bezeichnet (zum Beispiel bei Büchern auf der Titelseite oder dem Buchrücken), so besteht eine gesetzliche Vermutung für das Bestehen seiner Urheberschaft. Man spricht hier vom Urheberrechtsvermerk.
Etwas anderes ist der allgemein bekannte, sogenannte Copyright-Vermerk (©). Das „©" stammt aus dem angelsächsischen Raum und bezieht sich auf den Inhaber der „Copyrights“, also auf den Inhaber der Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte. Dieser Rechteinhaber muss nicht zwangsläufig identisch sein mit dem Urheber. Häufig sind die Rechteinhaber juristische Personen, an welche die Verwertungsrechte mittels Lizenzierung übertragen wurden, z. B. Verlage oder Verwertungsgesellschaften. Deshalb ist bei einem „Copyright-Vermerk“ grundsätzlich erst zu prüfen, ob damit der Urheber oder nur der Rechtsinhaber bezeichnet ist. Allerdings kann man davon ausgehen, dass Rechteinhaber und Urheber identisch sind, wenn das ©-Zeichen um den Namen einer natürlichen Person ergänzt ist und es keine weiteren „Urheberrechtsvermerke“ (siehe oben) gibt.
Wichtig: Der ©-Vermerk ist keine Voraussetzung, um die eigenen Urheberrechte zu begründen. Allerdings hat diese Kennzeichnung eine Signalwirkung. Außerdem wird dem Argument Dritter entgegengetreten, „man habe von dem Urheberrecht nicht gewusst“. Dementsprechend ist es irreführend und damit unzulässig, einen Copyrightvermerk zu verwenden, wenn man weder der Urheber noch der Rechteinhaber ist.
Üblicherweise setzt man hinter das © den Namen des Urhebers/Rechteinhabers und das Erscheinungsjahr des Werkes.