Ich habe von einem Follower einen Hinweis bekommen, dass bei der Fachabiturprüfung 2025 im Fach Deutsch in Hessen ein Cartoon von mir als Vorlage für ein mit AI (CoPilot) generiertes Bild zum Thema "Urlaub im Teufelskreis" verwendet wird.
Ich wurde diesbezüglich aber nicht informiert bzw. angefragt, ob das Cartoon verwendet werden darf. Immerhin haben wir es hier mit dem Hessischen Ministerium für Kultur, Bildung und Chancen zu tun.
Bei der Erstellung dieses Textes wurde Co-Pilot verwendet. Mit folgenden Prompts wurde die KI gesteuert: 1. Erstelle einen Cartoon, Arktis, Kreuzfahrtschiff mit schwarzem Rauch, 2. Eine Menschenmenge geht an Land, 3. Erstelle schwarz-weiB einen traurig blickenden Eisbar im Cartoon-Stil. (17.01.2024), geändert nach: https://de.toonpool.com/catoons/Kreuzfahrt%20in%20die%20Antarktis_428073 (abgerufen am 25.02.2025).
Was meint Ihr dazu. Soll ich da mal ein bisschen nachhaken oder es halt einfach ignorieren.
@Hannes: Ich werde berichten. Für mich das erste Mal ...
Am 10.05.2025 07:34 schrieb Hannes: Ich hatte das mal mit einen anderen Bundesland, dass ein Werk von mir in der Abiprüfung verwendet wurde. Das wurde vorher nicht angefragt (Geheimhaltungsgründe). Allerdings war das legitim, denn das ist irgendwo im §60 UrhG geregelt. Wenn du nicht organisiert bist, bekommst du nix, da die Vergütung nur über Verwertungsgesellschaften läuft. Allerdings kannst du eventuell eine Rechnung schreiben, sobald die Sache in Archiv wandert, denn das ist eine andere Nutzung.
Ich hatte das mal mit einen anderen Bundesland, dass ein Werk von mir in der Abiprüfung verwendet wurde. Das wurde vorher nicht angefragt (Geheimhaltungsgründe). Allerdings war das legitim, denn das ist irgendwo im §60 UrhG geregelt. Wenn du nicht organisiert bist, bekommst du nix, da die Vergütung nur über Verwertungsgesellschaften läuft. Allerdings kannst du eventuell eine Rechnung schreiben, sobald die Sache in Archiv wandert, denn das ist eine andere Nutzung.
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TrumixComics (ICOM e.V.) |
Am 10.05.2025 07:34 schrieb Hannes:
Ich hatte das mal mit einen anderen Bundesland, dass ein Werk von mir in der Abiprüfung verwendet wurde. Das wurde vorher nicht angefragt (Geheimhaltungsgründe). Allerdings war das legitim, denn das ist irgendwo im §60 UrhG geregelt. Wenn du nicht organisiert bist, bekommst du nix, da die Vergütung nur über Verwertungsgesellschaften läuft.
Allerdings kannst du eventuell eine Rechnung schreiben, sobald die Sache in Archiv wandert, denn das ist eine andere Nutzung.
Sag mal Bescheid, wie es...
Hannes |
Allerdings kannst du eventuell eine Rechnung schreiben, sobald die Sache in Archiv wandert, denn das ist eine andere Nutzung.
Sag mal Bescheid, wie es ausgeht.
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