Strichzone
Standgebühr für Prostituierte
Die Stadt Zürich will Strassenprostitution und Salonbetreiber einer Bewilligungs- und Gebührenpflicht unterstellen. Prostitution sei ein legales Gewerbe, aber Strassenprostitution stelle einen „gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grunds zu wirtschaftlichen Zwecken“ dar. Darum müssen Prostituierte künftig – wie Taxifahrer oder Betreiber von Marktständen – eine Bewilligung einholen und eine Gebühr zahlen. Der Stadtrat will „Strichzonen“ bestimmen, für welche zeitlich befristete Bewilligungen beantragt werden können.
War ein kleine Auftragsarbeit.
Comments
Leichnam |
Karsten |
"Besonders-Schadstoffarm"-Plaketten...
TrumixComics (ICOM e.V.) |
furgy |
antonreiser |
Kringe (ICOM e.V.) |
Beschreibt und kommentiert treffend die Situation!
peinsipp |
DIPI |
Egon |