Eigentlich ganz einfach: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer Dank der eingeführten Länderöffnungsklausel kann aber jedes Bundesland seine eigenes Süppchen kochen, was die Ermittlung des Messbetrages angeht und das zeigt Dein Bild perfekt!
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Dank der eingeführten Länderöffnungsklausel kann aber jedes Bundesland seine eigenes Süppchen kochen, was die Ermittlung des Messbetrages angeht und das zeigt Dein Bild perfekt!