Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Wer als behinderter Mensch Hilfe zur Bewältigung des Alltags benötigt, darf weder gut verdienen, noch Rücklagen schaffen. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll ab 2017 die Situation der Betroffenen verbessern.
Der Staat übernimmt die Kosten für eine Assistenz nämlich nur, wenn der Bedürftige auf Hartz-IV ähnlichem Niveau lebt. Ein behinderter Mensch, der Geld verdient, gespart oder geerbt hat, muss die hohen Kosten für seine Betreuung quasi mit seinem ganzen Vermögen selbst tragen.
Das Bundesteilhabegesetz (BTGH) soll ab 2017 nun Abhilfe schaffen. Die Reform der Behindertenrechte hat lange auf sich warten lassen.
Comments
brezeltaub |
Bitte mehr davon.
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