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Werkvertrag

2012-08-13 21:43, Trumix

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Comments

Trumix | 2012-08-17 18:45

Danke, Java, LiBu und Ron!!

Ron | 2012-08-17 13:17

Auch von mir einen Glückwunsch!

LiddlBuddha | 2012-08-16 13:34

Super!!! top.gif

Java | 2012-08-16 08:20

Cool, gratuliere!

Trumix | 2012-08-15 22:49

Hallo Leute,
vielen Dank für Kommentare, insbesondere die von Java und LiBu.
Ich habe inzwischen mit dem Auftraggeber gesprochen. Der war total nett und über die die Klauseln mit der Haftung genauso erstaunt, wie ich. Tatsache ist, dass in diesem Fall eine andere Abteilung irgendein Standardpamphlet verschickt hat.
Nachdem ich da mal nachgefragt habe, wurde diese Passagen als unsinnig erkannt und ersatzlos gestrichen.
Das Honorar wurde übrigens noch gestückelt. So nach dem Motto, wenn X Zeichnungen zum Tag Y geliefert wurden, dann wird die Hälfte des Honorars ausbezahlt.
Ist einfach gut, wenn man miteinander spricht!doubletop.gif
PS: Ich habe übrigens denn Auftrag! (* FREU * )

Toonster | 2012-08-15 01:30

peer.gif Interessant, ich lausche gespannt weiter. whistle.gif

HaChri | 2012-08-14 19:52

Das mit der KSK (Künstler Sozial Kasse) würde mich so intressehalber auch intressieren

fine | 2012-08-14 16:54

ich mag ja keine verwirrung stiften; aber wie haltet ihr das mit der KSK?
..müsste das Trumix ggf. dem auftraggeber mitteilen, dass dieser sich darum kümmern muss?

LiddlBuddha | 2012-08-14 08:40

@Trumix: Werkverträge sind wirklich harmlos, wenn diese gerecht erfüllt werden und vom Kunden abgesegnet werden, dass dies alles erfüllt ist. :)
Was Dich abgeschreckt hat war der ellenlange Text? giggle.gif
Viel Glück beim Wettbewerb! top.gif

Ich kann Dir mal das als Nachschlagewerk empfehlen: http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_noss?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85Z%C3%95%C3%91&url=search-alias%3Daps&field-keywords=Honorare%2C+Vert%C3%A4ge%2C+Urheberrecht+von+Christof+Ruoss&x=0&y=0. Erschienen beim ICOM-Ratgeber. :) Kann ich sehr ans Herz legen, da es mir sehr geholfen hat.


Im Allgemeinen zu Werkverträgen:

Der letzte Kunde hat mir die Werkvertragssache versaut. Durch die Hysterie der Kunde, ob dieses Projekt klappt oder nicht, bin ich vorsichtiger geworden, wenn der Werkvertrag vom Kunden ausgestellt wird.
Viele Kunden haben ein gewisses "Muffensausen", wenn es mit dem Projekt losgeht. giggle.gif

Ich mache es mittlerweile so, dass "Ich" Preisangebote ausschreibe, "da der Kunde was von mir will", und bestätigt der Kunde das Angebot mit einer Unterschrift, wird dieser Auftrag erfüllt.

Bei mir stehen Daten wie folgt drin:

-Kundendaten
-Wunsch des Kunden ( Details bitte ausführlich ausschreiben, da der Kunde gern über die Strenge herausschlägt (zumindest erlebe ich es öfters so ) )
-Erfüllungstermin
-Nutzungsvereinbarung (Ich gebe gern das uneingeschränkte Nutzungsrecht heraus, aber weise den Kunden darauf hin, dass er NUR nutzen darf, nicht verändern darf, da ich Urheber der Visualisierung bleibe!)
-Betrag (mit 7% Mwst )
(quasi der übliche formulare Text)
-Zahlungsfrist setzen


Dazu vermerke ich auf http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht, dass der Kunde die Inhalte bestimmen darf, aber nicht den künstlerischen Aspekt.

Als Abschluß stehen Dinge wie:
"Es gelten die üblichen AGB, Urheber- und Nutzungsrechte, sowie die vereinbarten Sonderregelungen in diesem Vertrag."

Letztendlich ist es ein Werkvertrag wie jener anderer, bloß dass Du bedingt die Regeln vorgibst.
Klappt meist bei Kunden, die nervös wirken bei einer solchen "Produktions-Investition". :)

Das gilt ebenso als kurzformulierter Werkvertrag und rechtlich ist der Künstler und der Kunde dadurch auch abgesichert.
Dem Kunden kann man es auch so übermitteln, dass alles fertig wird.
Der Rest sollte wie üblich klappen.

Java | 2012-08-14 00:20

Das liest sich alles schlimmer als es tatsächlich ist. Solange du deine Arbeit termingerecht und in der vereinbarten Qualität (z.B. Druckauflösung) ablieferst, sollte es nicht zu Scherereien kommen. Stelle am besten sicher, dass keine endlosen nachträglichen Verbesserungen anfallen können, denn das kann dich unter Umständen zusätzliche Arbeitsstunden kosten.

Das mit dem Honorar ist auch normal. Der Vertrag stellt bloß fest, dass du für die Abführung deiner Steuern und Sozialabgaben selbst aufkommen musst. Ist zwar doof, weil man an einer Illustration oder Comicseite schon eh keine Unsummen verdient (es sei denn man ist Uderzo), aber so ist das nun mal...

Worauf du achten solltest, ist, dass du dem Auftraggeber nicht mehr Rechte zugestehst, als dir Recht ist. Etwa, was die Weiterverwertung oder die Dauer der Bildrechte angeht. Pass ggf. auch auf, dass du die Rechte an den Figuren behältst, wenn das Bestandteil des Vertrags ist, du aber deine in deinem Stil typischen Figuren gezeichnet hast.

Bei Fragen lohnt es sich immer, mal nachzufassen. Über Vertragsklauseln lässt sich immer auch ein bisschen verhandeln, wenn der Autor mit einem Detail Bauchschmerzen hat und der Auftraggeber auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit Wert legt.

Toi toi toi, dass du den Wettbewerb nun auch gewinnst!

Trumix | 2012-08-13 23:11

Den Eindruck habe ich auch! Keiner vertraut keinemsad.gif
Was ist eine "einwandfreie, fach- und sachgerechte Ausführung der Vertragsleistungen" bei Comics???mixed.gifmixed.gif

HaChri | 2012-08-13 22:29

Also - wir leben heute in Zeiten von Vertragsfreiheit, Anwälten und Rechtsschutzversicherungen.
Deshalb sind heutige Verträge, darauf angelegt,möglichst wasserdicht formuliert zusein - damit diese im Klage/Streitfall keine Angriffspunkte bieten.
Das macht Verträge, für Normalbürger (so wie Du und ich), kaum lesbar.

Trumix | 2012-08-13 21:43

Ich bräuchte mal ein bißchen Nachhilfe vom Forum.

Ich habe bei einem Wettbewerb mitgemacht und bin jetzt wohl in einer engeren Auswahl. Jetzt hat man mir einen Werkvertrag geschickt. Sowas ist neu für mich.

Unteranderem tauchen folgende Paragraphen auf.

* Honorar *
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Gesamthonorar von
xxx EURO.
Mit dem vereinbarten Honorar sind alle Kosten des Auftragnehmers (Steuern, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, An- und Abfahrt einschließlich aller Risiken wie Unfall, Krankheit, Tod) abgegolten.

* Gewährleistung, Verzug *
Der Auftragnehmer haftet für Mängel der Werkleistung und für eine einwandfreie, fach- und sachgerechte Ausführung der Vertragsleistungen unter Berücksichtigung der überlassenen Unterlagen und der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen.

* Haftung *
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft dem Auftraggeber, dessen Kunden oder Dritten zufügen.

Das klingt mir für Comiczeichnungen irgendwie zu juristisch. Ist das normal so?
Würde mich freuen, wenn ihr mir eure Einschätzungen mitteilen würdet.
statistix.html?action=img