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Frage zu copyright
Was bedeutet das Copyright unter dem Bild?
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Kommentare
Hannes |
Der Copyright-Vermerk hilft nur den Leuten, die auch wirklich daran interessiert sind, die Quelle zu finden. Von daher sollten alle KünstlerInnen ihre Werke von Anfang an entsprechend mit Infos versehen und zusätzlich die IPTC-Daten entsprechend ausfüllen. Und hier liegt der der Hund begraben, @achecht, @toonsup:
Bei den Werken in den Galerien fehlen sämtliche digitalen Meta-Daten! EXIF und IPTC mit sämtlichen Urheber-, Quellen-, Kontakt- und Nutzungsinformationen werden beim Upload gelöscht. Das geht natürlich nicht!
Da müsst ihr dringend nachbessern, dass diese Daten erhalten bleiben.
peter_schaaff |
achecht (ICOM e.V., Moderation, Team, Technik) |
Der Copyright-Vermerk auf den Bildern möchte verhindern, dass Bilder ohne Nachfrage und ohne Quellenangabe beliebig verwendet werden, weil man das von Bildern "aus dem Internet" ja so glauben könnte.
vorstand (ICOM e.V., ICOM Vorstand, Moderation) |
Die IHK (Industrie- und Handelskammer) schreibt zum Copyrighhtvermerk:
Welche Bedeutung hat der Copyrightvermerk ©?
Damit der Schöpfer eines Werkes urheberrechtlichen Schutz genießt, ist keine weitere Kennzeichnung erforderlich. Denn durch den Schöpfungsakt eines Werkes entsteht der gesetzliche Urheberrechtsschutz.
Wird der Urheber an üblicher Stelle und in üblicher Form bezeichnet (zum Beispiel bei Büchern auf der Titelseite oder dem Buchrücken), so besteht eine gesetzliche Vermutung für das Bestehen seiner Urheberschaft. Man spricht hier vom Urheberrechtsvermerk.
Etwas anderes ist der allgemein bekannte, sogenannte Copyright-Vermerk (©). Das „©" stammt aus dem angelsächsischen Raum und bezieht sich auf den Inhaber der „Copyrights“, also auf den Inhaber der Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte. Dieser Rechteinhaber muss nicht zwangsläufig identisch sein mit dem Urheber. Häufig sind die Rechteinhaber juristische Personen, an welche die Verwertungsrechte mittels Lizenzierung übertragen wurden, z. B. Verlage oder Verwertungsgesellschaften. Deshalb ist bei einem „Copyright-Vermerk“ grundsätzlich erst zu prüfen, ob damit der Urheber oder nur der Rechtsinhaber bezeichnet ist. Allerdings kann man davon ausgehen, dass Rechteinhaber und Urheber identisch sind, wenn das ©-Zeichen um den Namen einer natürlichen Person ergänzt ist und es keine weiteren „Urheberrechtsvermerke“ (siehe oben) gibt.
Wichtig: Der ©-Vermerk ist keine Voraussetzung, um die eigenen Urheberrechte zu begründen. Allerdings hat diese Kennzeichnung eine Signalwirkung. Außerdem wird dem Argument Dritter entgegengetreten, „man habe von dem Urheberrecht nicht gewusst“. Dementsprechend ist es irreführend und damit unzulässig, einen Copyrightvermerk zu verwenden, wenn man weder der Urheber noch der Rechteinhaber ist.
Üblicherweise setzt man hinter das © den Namen des Urhebers/Rechteinhabers und das Erscheinungsjahr des Werkes.