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Rund um toonsUp / Feature-Wünsche, Ideen, Anregungen

Copyright bei AI generierten Bildern mit Vorlage von eigenem Cartoon

(TrumixComics)

Ich hätte da mal eine Frage an Euch …

Ich habe von einem Follower einen Hinweis bekommen, dass bei der Fachabiturprüfung 2025 im Fach Deutsch in Hessen ein Cartoon von mir als Vorlage für ein mit AI (CoPilot) generiertes Bild zum Thema "Urlaub im Teufelskreis" verwendet wird.

Ich wurde diesbezüglich aber nicht informiert bzw. angefragt, ob das Cartoon verwendet werden darf.
Immerhin haben wir es hier mit dem Hessischen Ministerium für Kultur, Bildung und Chancen zu tun.

Bei der Erstellung dieses Textes wurde Co-Pilot verwendet. Mit folgenden Prompts wurde die KI gesteuert:
1. Erstelle einen Cartoon, Arktis, Kreuzfahrtschiff mit schwarzem Rauch,
2. Eine Menschenmenge geht an Land, 3. Erstelle schwarz-weiB einen traurig blickenden Eisbar im Cartoon-Stil. (17.01.2024),
geändert nach: https://de.toonpool.com/catoons/Kreuzfahrt%20in%20die%20Antarktis_428073 (abgerufen am 25.02.2025).

Was meint Ihr dazu. Soll ich da mal ein bisschen nachhaken oder es halt einfach ignorieren.

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Kommentare

TrumixComics (ICOM e.V.) |         

Update:
Hatte heute ein freundliches Gespräch mit einer zuständigen Beamtin des Referats III.B.2 des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.

Sie hat sich sofort wegen der Copyrightverletzung entschuldigt! ... und ich habe Ihr das auch abgenommen. Wir haben uns so geeinigt, dass noch ein Vermerk auf den Urheber ( also mich ) hinzugefügt wird. Ich denke, das ist OK so.

TrumixComics (ICOM e.V.) |         

@Hannes: Ich werde berichten. Für mich das erste Mal ...

Am 10.05.2025 07:34 schrieb Hannes:
Ich hatte das mal mit einen anderen Bundesland, dass ein Werk von mir in der Abiprüfung verwendet wurde. Das wurde vorher nicht angefragt (Geheimhaltungsgründe). Allerdings war das legitim, denn das ist irgendwo im §60 UrhG geregelt. Wenn du nicht organisiert bist, bekommst du nix, da die Vergütung nur über Verwertungsgesellschaften läuft.
Allerdings kannst du eventuell eine Rechnung schreiben, sobald die Sache in Archiv wandert, denn das ist eine andere Nutzung.

Sag mal Bescheid, wie es...

Hannes |         

Ich hatte das mal mit einen anderen Bundesland, dass ein Werk von mir in der Abiprüfung verwendet wurde. Das wurde vorher nicht angefragt (Geheimhaltungsgründe). Allerdings war das legitim, denn das ist irgendwo im §60 UrhG geregelt. Wenn du nicht organisiert bist, bekommst du nix, da die Vergütung nur über Verwertungsgesellschaften läuft.
Allerdings kannst du eventuell eine Rechnung schreiben, sobald die Sache in Archiv wandert, denn das ist eine andere Nutzung.

Sag mal Bescheid, wie es ausgeht.

TrumixComics (ICOM e.V.) |         

Ist erledigt. Habe eine Anfrage an Hessischen Ministerium für Kultur, Bildung und Chancen gestellt. Mal sehen was rauskommt ...
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