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Rund um toonsUp / Feature-Wünsche, Ideen, Anregungen

Copyright bei AI generierten Bildern mit Vorlage von eigenem Cartoon

(TrumixComics)

Ich hätte da mal eine Frage an Euch …

Ich habe von einem Follower einen Hinweis bekommen, dass bei der Fachabiturprüfung 2025 im Fach Deutsch in Hessen ein Cartoon von mir als Vorlage für ein mit AI (CoPilot) generiertes Bild zum Thema "Urlaub im Teufelskreis" verwendet wird.

Ich wurde diesbezüglich aber nicht informiert bzw. angefragt, ob das Cartoon verwendet werden darf.
Immerhin haben wir es hier mit dem Hessischen Ministerium für Kultur, Bildung und Chancen zu tun.

Bei der Erstellung dieses Textes wurde Co-Pilot verwendet. Mit folgenden Prompts wurde die KI gesteuert:
1. Erstelle einen Cartoon, Arktis, Kreuzfahrtschiff mit schwarzem Rauch,
2. Eine Menschenmenge geht an Land, 3. Erstelle schwarz-weiB einen traurig blickenden Eisbar im Cartoon-Stil. (17.01.2024),
geändert nach: https://de.toonpool.com/catoons/Kreuzfahrt%20in%20die%20Antarktis_428073 (abgerufen am 25.02.2025).

Was meint Ihr dazu. Soll ich da mal ein bisschen nachhaken oder es halt einfach ignorieren.

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Kommentare

Hannes |         

@trumix Das Thema ist schwierig, denn es wird ja nicht aufhören. Eine KI darf gem. §40 UrhG Daten/Werke zum Trainieren verwenden, wenn sie öffentlich zugänglich sind und keine maschinenlesbare Erklärung zur Verhinderung der Nutzung vorhanden ist. Selbst wenn wir also unsere eigenen Websites damit versehen, wie sieht es bei toonsup, toonpool und anderen Plattformen aus? Wenn nur eine davon keine solche Erklärung hat, und wir veröffentlichen unser Zeug dort bewusst, dann gucken wir in die Röhre?

Ich muss zugeben, ich finde KI total faszinierend, aber auch gleichzeitig etwas befremdlich aus zweierlei Hinsicht: Was die Technik selbst kann (die wird in einem solchen Tempo immer besser), und wie die Leute damit umgehen. Ich will die Diskussionen darüber aber hier nicht aufleben lassen, aber ich bin durchaus interessiert am Austausch darüber, wie man mit der (unerwünschten) Nutzung von Werken durch KI umgeht, deswegen schon mal Danke, dass du hier die Geschichte mal reingestellt hast.
Ich werde mich jetzt mal mit der "maschinenlesbaren Form" der Nutzungsuntersagung beschäftigen, damit scheint eine robots.txt gemeint zu sein mixed.gif exhausted.gif

TrumixComics (ICOM e.V.) |         

@Mampftonne: In diesem Fall, also Schule, kein Geld damit verdient und auch noch "nur" als Vorlage für eine KI ... ziemlich knifflig. Zu Werbezwecke hätte ich auf mein Urheberrecht bestanden, weil ja dann damit Geld verdient wird. In diesem Fall habe ich darauf verzichtet.

Mampftonne |         

Eine schwierige Frage. Ich bin definitiv kein Freund von KI. Lieber schlecht zeichnen, als mit dieser "Betrugsmasche" zu arbeiten. Ich an deiner Stelle würde keine Zustimmung geben, weil einmal zugestimmt, kann dann alles mögliche damit geschehen. Und wenn du doch zustimmen solltest, dann mach das ganz genau und geplant via Vertrag. Damit bist du auf der sicheren Seite. Und versuche möglichst, damit etwas zu verdienen. Wenn jemand meine Cartoons nutzen möchte, würde ich, nur mit der Voraussetzung, dass die Bilder nur für nicht kommerzielle Zwecke, einschließlich nicht für Werbezwecke, zustimmen. Für KI-Umsetzung würde ich das nicht tun. Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben. smile.gif

TrumixComics (ICOM e.V.) |         

@AbyssalArt: Bin voll Deiner Meinung! In diesem Fall habe ich eine Ausnahme gemacht, weil
a) Die Dame sich sofort entschuldigt und mir versprochen hat, dass sie in Zukunft sehr darauf achten will, dass so etwas nicht mehr vorkommt
b) Es für eine Prüfung innerhalb einer Abiprüfung verwendet wurde (also kein Geld damit verdient wird)

AbyssalArt (ICOM e.V.) |         

In diesem Zusammenhang stellt sich mir gerade erstmal eine Frage: Wieso? Wieso nimmt man überhaupt einen bestehenden Cartoon, um ihn dann in hässlich per AI neu zu generieren?

Das finde ich schon ziemlich respektlos gegenüber dem Urheber und der Kunst.

TrumixComics (ICOM e.V.) |         

Hallo Hannes,
ja, das Thema scheint nicht ganz einfach zu sein. Ich habe bei toonpool sicherheitshalber nochmal nachgefragt. Mein Cartoon wurde definitiv nicht gekauft. Es wurde also mit einer ziemlich miesen Auflösung zum Trainieren vorgelegt. Toonpool meinte auch, dass Sie i.A. Cartoons für Bildung umsonst zur Verfügung stellen. Wie das aber mit KI generierten Bildern, die eine bestimmte Vorlage benutzen ist, aussieht, konnte er auch nicht beantworten.
Und Du hast Recht. Wie weit geht das Ganze beim "Ideenklau". Alleine was z.B. Perscheid alles so gezeichnet hat, da ist die Grenze wohl ziemlich fließend.
Ich habe mich jetzt damit zufrieden gegeben, dass ein Hinweis auf meine HomePage unter der Zeichnung mit abgedruckt wird.
Und wie gesagt, die verantwortlich Dame hat gar nicht lang drumrum geredet. Sie hat sich sofort entschuldigt.
Das ist leider nicht immer so der Fall.
Bleibt spannend, das Thema. friends.gif

Hannes |         

Mal eine Verständnisfrage: Die KI hat dein Bild von toonpool als Vorlage genutzt, um etwas "eigenes" zu erstellen?
Auch wenn Inhalt und Text stark ähneln, die Zeichnung selbst ist ja ein anderer Stil. Und ich finde das sehr ärgerlich, aber da geht die Diskussion schon von Beginn an hoch her, seit Firmen ihre KIs trainieren.
Wie ist denn nun eigentlich mittlerweile die Rechtslage? Dürfen KIs solche Daten wie deinen Cartoon heranziehen? Hätte das Ministerium den Link auf dein Werk nicht setzen dürfen ohne Nachfrage? (Wie gesagt, die Bildung darf das sogar im Rahmen einfach so nutzen.)
Oder geht es darum, dass deine Idee genutzt wurde? Dann ist es aber kein KI-Thema, sondern das alte Thema, wie weit man kopieren darf. Und da sind wird bei einer anderen Diskussion. Wie oft sehen wir alle die gleiche Idee von verschiedenen Leuten umgesetzt (oder abgekupfert). Selbst beim Olli Hilbrig habe ich schon einen Cartoon gesehen, den ich Jahre vorher bereits veröffentlich hatte. Genauso ärgerlich.

Also unterm Strich hätte ich mich auch beim Bildungsministerium beschwert, ich will nur wissen, warum: Wegen des Einsatzes von KI, die dein Werk gefleddert hat, oder wegen der Verwendung der Idee?

TrumixComics (ICOM e.V.) |         

Sorry: Hab's korrigiert ... hier klicken

vorstand (ICOM e.V., ICOM Vorstand, Moderation) |         

"Hier klicken": Da benötigt man die Zugriffsrechte.

TrumixComics (ICOM e.V.) |         

@peter_schaaf: Hier der Link zum generierten Bild
hier klicken . Selbst der Text wurde übernommen.

peter_schaaff |         

Ich würde gerne mal Original und AI- generiertes Bild sehen. Ist der Ursprung offensichtlich?
Bei mir hat Zeichnerkollege eine Skizze eines Comic-Charakters von mir für AI- Versionen benutzt. Sehr schwierig für mich, die Lage zu beurteilen wenn er denn die Illus 'versilbern' würde. Kann die gerne mal online bringen ...

Jedes Bild von uns online wird so oder so für AI-Aktivitäten genutzt. In Konsequenz und in Anbetracht der unklaren Rechtslage müssten Kreative ALLES solange vom Netz nehmen, bis das (vielleicht) geklärt wird ...

TrumixComics (ICOM e.V.) |         

Update:
Hatte heute ein freundliches Gespräch mit einer zuständigen Beamtin des Referats III.B.2 des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.

Sie hat sich sofort wegen der Copyrightverletzung entschuldigt! ... und ich habe Ihr das auch abgenommen. Wir haben uns so geeinigt, dass noch ein Vermerk auf den Urheber ( also mich ) hinzugefügt wird. Ich denke, das ist OK so.

TrumixComics (ICOM e.V.) |         

@Hannes: Ich werde berichten. Für mich das erste Mal ...

Am 10.05.2025 07:34 schrieb Hannes:
Ich hatte das mal mit einen anderen Bundesland, dass ein Werk von mir in der Abiprüfung verwendet wurde. Das wurde vorher nicht angefragt (Geheimhaltungsgründe). Allerdings war das legitim, denn das ist irgendwo im §60 UrhG geregelt. Wenn du nicht organisiert bist, bekommst du nix, da die Vergütung nur über Verwertungsgesellschaften läuft.
Allerdings kannst du eventuell eine Rechnung schreiben, sobald die Sache in Archiv wandert, denn das ist eine andere Nutzung.

Sag mal Bescheid, wie es...

Hannes |         

Ich hatte das mal mit einen anderen Bundesland, dass ein Werk von mir in der Abiprüfung verwendet wurde. Das wurde vorher nicht angefragt (Geheimhaltungsgründe). Allerdings war das legitim, denn das ist irgendwo im §60 UrhG geregelt. Wenn du nicht organisiert bist, bekommst du nix, da die Vergütung nur über Verwertungsgesellschaften läuft.
Allerdings kannst du eventuell eine Rechnung schreiben, sobald die Sache in Archiv wandert, denn das ist eine andere Nutzung.

Sag mal Bescheid, wie es ausgeht.

TrumixComics (ICOM e.V.) |         

Ist erledigt. Habe eine Anfrage an Hessischen Ministerium für Kultur, Bildung und Chancen gestellt. Mal sehen was rauskommt ...
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