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Kommentare
Egon |
Im Land der Großen Dichter und Denker-
hat ohne Antrag das Wort der Henker!!
Egal ob Schuldig oder nicht!
Ab mit der Rübe;Dank ParagraphenPflicht!
Nur Sterben ist schöner.....
ab 2 Jahren sollte man vorsorglich schon das eventuelle Ableben beantragen....
Leichnam |
swenson (ICOM e.V.) |
Naja, zum Glück ist meine Geburtsurkunde noch nicht abgelaufen, dann hab ich noch etwas zeit
PS.: Muß man die alle 10 Jahre oder 20 Jahre verlängern lassen?
Leichnam |
Die Frage nach dem Sterben bezieht sich drauf, dass wir Menschen mal runter kommen müssten von Hochbürokratie. Man muss sich das mal überlegen: Es gibt Leute, die sich beruflich Tag für Tag mit solchen Sachen beschäftigen (müssen) ... Da können schon leicht die Grundfragen hochkommen.
swenson (ICOM e.V.) |
WOSCH |