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09.02.2010

Sie urteilten, dass die Hartz-IV-Regelsätze weder für Erwachsene noch für Kinder verfassungskonform seien. In der Verfassung sei verankert, dass für jeden ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ gesichert werden müsse. Dieses müsse auch eine Mindesteilnahme von Leistungsempfängern am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
Kommentare
Egon |
TrumixComics (ICOM e.V.) |
Hab' tatsächlich ein bißchen zu tun. Da komm' ich einfach nicht dazu, mir alles anzuschauen.
Sorry!!! Ich wünsch' Dir noch einen schönen Abend
Egon |
TrumixComics (ICOM e.V.) |
Egon |
FeliX (ICOM e.V.) |
Egon |
DIPI |